ZAB-Gesellschafter Jamie-Lee Braun und Patrick Mander Bild: ZAB

25 Jahre „ZAB-Zentrum für Aufmaße im Bauhandwerk“

Am 1. April 2020 gründete Ramon Alexander Pfeiler sein Unternehmen, das heute erfolgreich unter dem Namen Pfeiler Projekt und der Marke „ZAB-Zentrum für Aufmaße im Bauhandwerk“ firmiert.

Bauabrechnungen, Aufmaße, Leistungsdokumentationen und digitale Aufmaßpläne im Bereich der Ausbau- und Hochbaugewerke bilden das Kerngeschäft. Darüber hinaus werden Fortbildungen in verschiedenen Formaten rund um die Aufmaßtechnik  Alexander Pfeiler, ist Inhaber und Geschäftsführer des „ZAB – Zentrum für Aufmaße im Bauhandwerk“, Malermeister, Betriebswirt und außerdem engagierter Impulsgeber und Innovationstreiber rund um das Thema Aufmaßtechnik. Zudem engagiert er sich als Aufmaß-Coach, als Entwickler der Aufmaß-Hotline sowie als Präsident des von ihm initiierten und 2017 gegründeten Bundesverbandes Aufmaßtechnik e.V. mit mittlerweile über 100 organisierten Aufmaßtechnikerinnen und Aufmaßtechnikern. 

Seit nunmehr 25 Jahren unterstützen er und sein Team bei der Erstellung von Aufmaßen, digitalen Aufmaßplänen und hochwertigen Bauabrechnungen und konnten so im vergangenen Geschäftsjahr ein Bauvolumen von 95 Millionen erfolgreich begleiten. Im Jubiläumsjahr ein absoluter Rekordwert.

Die Dienstleistung des „ZAB – Zentrum für Aufmaße im Bauhandwerk“, bietet zunächst mal eine erhebliche Entlastung für Bauleiter, Projektleiter oder auch Geschäftsinhaber. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die Zusammenarbeit mit dem ZAB die Liquidität der Bauunternehmen erheblich verbessert. Nach dem Motto „Schnelles Aufmaß, schnelle Rechnung, schneller Geldeingang“.

Mittlerweile sind die Anforderungen an die Bauabrechnung, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen oder größeren Bauvorhaben enorm gestiegen. Die Bauabrechnung nach VOB reicht oftmals nicht aus, vielmehr wird regelmäßig eine revisionssichere Aufmaß- bzw. Bauabrechnung gefordert. Die von Ramon Alexander Pfeiler entwickelte „ZAB-Norm“ bietet hier innovative Lösungsansätze. Sozusagen, nicht nur prüfbar nach VOB, sondern auch revisionssicher nach ZAB.

zab24.de

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